Wie wichtig der Vertrag ist!

Der Vertrag

Tragen Sie alle notwendigen Angaben in den Vertrag ein: Name und Anschrift, Personalausweisnummer, Telefonnummer(n) und die wesentlichen Angaben zum PKW.
Halten Sie schriftlich fest, ob ein Unfallschaden vorhanden ist, ob und welche Veränderungen vorgenommen wurden oder ob es sich um ein EU-ImportPKW handelt. Auch mündliche Aussagen sind rechtlich bindend. Trotzdem sind Sie schwer nachweissbar und sollten mit in den Vertrag aufgenommen werden. Halten Sie es einem Verkäufer gegenüber nicht für unhöflich, darauf zu bestehen.

Kauf PKW bei Mobilest.de! Beispiel Vertrag

Das Kleingedruckte

Auch das Kleingedruckte sollten Sie genau lesen und es sich erklären lassen. Der Kaufvertrag soll frei von missverständlichen Formulierungen sein. Unterschreiben Sie keinen Vertrag, dessen Bestimmungen Sie nicht vollständig verstehen!

Zwar sind Klauseln, die den Kunden in unangemessener Weise benachteiligen, unwirksam. Aber mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie diese Vertragszusätze erst einmal an. Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie im Zweifelsfall eine Rechtsberatung konsultieren.

Gewährleistungsrecht und Sachmängelhaftung

Gewährleistungsrecht und Sachmängelhaftung haben hauptsächlich Auswirkungen beim Händler.

• Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre; sie kann vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.
• Die Gewährleistung betrifft grundsätzlich alle Bauteile, nicht aber Verschleißteile.

Diese Gewährleistungsbestimmungen lassen sich durch Ausnahmeregelungen im Kaufvertrag nicht einschränken. Ein Gewährleistungsausschluss ist nach Ansicht von Verbraucherschützern nicht zulässig und daher unwirksam.

Privatpersonen können beim Verkauf ihres Pkws weiterhin jegliche Gewährleistung ausschließen. Die oben genannten Ansprüche bestehen nicht.

Achten Sie darauf, dass der Verkäufer auch der Pkweigentümer ist. Wenn nicht: Bestehen Sie auf einer schriftlichen Verkaufsvollmacht des Bevollmächtigten.

Händler unterliegen der Sachmängelhaftung. Mitunter wird aber eine sog. "Gebrauchtwagengarantie" zusätzlich angeboten. Sie garantiert die fehlerfreie Funktion bestimmter Bauteile für eine bestimmte Dauer und der Kunde hat lediglich einen Anspruch auf Nachbesserung.

Überweisen Sie auf keinem Fall Geld im Voraus!

Auch wenn Sie ein Schnäppchen entdeckt haben sollten, beachten Sie:

• Eine Aufforderung zur Vorauszahlung (meist per Bargeldtransfer über Western Union) stellt fast immer einen Betrugsversuch dar. Wird das Geld mit gefälschten Papieren abgehoben ist das Kreditinstitut in diesem Fall nicht verantwortlich
• Alle elektronisch übermittelte Dokumente können leicht gefälscht werden .
Mobilest.de bietet keinen Kauf/Verkauf Treuhandservice an.

Der private Verkäufer

Für private Verkäufer empfiehlt es sich, Gewährleistungsansprüche vertraglich auszuschließen. Versäumen Sie dies, unterliegen Sie der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungspflicht!

"Unfallfrei" nur ankreuzen, wenn Sie sich als Erstbesitzer dieser Tatsache sicher sind. Sie übernehmen die Verantwortung für Unfallschäden der Vorbesitzer – unabhängig davon, ob Sie diese gewusst haben.

In einem solchen Fall könnte die Nicht-Angabe als "arglistige Täuschung" bewertet werden. Der Käufer könnte dann vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis nachträglich mindern.

Beachten Sie: Ein Kaufvertrag ist nur gültig, wenn Ihr Vertragspartner voll geschäftsfähig ist. Das können Sie anhand des Personalausweises überprüfen.

Der selbstständige Verkäufer

Hier gilt eine Sonderregelung: Wenn dar Pkw im Zusammenhang mit einer gewerblichen bzw. selbstständigen beruflichen Tätigkeit verkauft wird, können Sie die gesetzliche Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen (§ 475 Abs. 2 BGB).

Für diese Berufsgruppe kann es daher sinnvoll sein, ein Gutachten erstellen zu lassen, um sich sicher zu sein, dass bei einem eventuellen Kauf keine Mängel übersehen wurden und können so besser verhandeln.