Es gibt klare Verkehrsregeln, Sie sollen dafür sorgen, dass niemand behindert, belästigt oder gar gefährdet oder geschädigt wird.
Über besonders unfallträchtige Verstösse und ihre juristischen Folgen - Bussgeld, Geldstrafe, Punkte im Verkehrsregister und Fahrverbot - informiert dieses Angebot.
Dieser Auszug aus dem Bussgeld- und Punktekatalog ist ein Service für den interessierten Verkehrsteilnehmer. Es handelt sich nicht um einen amtlichen Text. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebotes ist ausgeschlossen
Alkoholgehalt im Blut | wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen | wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen | wenn es zu einem Unfall kommt |
---|---|---|---|
ab 0,3 Promille |
7 Punkte GOF (*) Führerscheinentzug (*) |
7 Punkte GOF (*) Führerscheinentzug (*) |
|
ab 0,5 Promille | 4 Punkte Geldbusse Fahrverbot (*) |
7 Punkte GOF (*) Führerscheinentzug (*) |
7 Punkte GOF (*) SSR (*) Führerscheinentzug (*) |
ab 1,1 Promille | 7 Punkte GOF (*) SSR (*) Führerscheinentzug (*) |
7 Punkte GOF (*) F?hrerscheinentzug (*) |
7 Punkte GOF (*) SSR(*) Führerscheinentzug (*) |
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenkraftwagen oder mit einem anderen Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t überschritten:
Euro | Punkte | Fahrverbot / Monate | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
in km/h | innerorts | ausserorts | innerorts | ausserorts | innerorts | ausserorts |
bis 10 | 15 | 10 | ||||
11-15 | 25 | 20 | ||||
16-20 | 35 | 30 | ||||
21-25 | 50 | 40 | 1 | 1 | ||
26-30 | 60 | 50 | 3 | 3 | ||
31-40 | 100 | 75 | 3 | 3 | 1 | |
41-50 | 125 | 100 | 4 | 3 | 1 | 1 |
51-60 | 175 | 150 | 4 | 4 | 2 | 1 |
61-70 | 300 | 275 | 4 | 4 | 3 | 2 |
?ber 70 | 425 | 375 | 4 | 4 | 3 | 3 |
Tatbestand | Euro | Punkte | Fahrverbot (Monat) |
---|---|---|---|
Mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Strassenkreuzungen, Strasseneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel oder Glatteis) | 50 | 3 | |
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet | 40 | 1 | |
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet | 40 | 2 | |
Beim Abbiegen auf einen Fussgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet | 40 | 2 | |
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet | 50 | 2 | |
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h weniger als | |||
- 5/10 des halben Tachowertes | 40 | 1 | |
- 4/10 des halben Tachowertes | 50 | 2 | |
- 3/10 des halben Tachowertes | 75 | 3 | |
- 2/10 des halben Tachowertes | 100 | 4 | 1 (*) |
- 1/10 des halben Tachowertes | 125 | 4 | 1 (*) |
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h weniger als | |||
- 5/10 des halben Tachowertes | 50 | 2 | |
- 4/10 des halben Tachowertes | 75 | 3 | |
- 3/10 des halben Tachowertes | 100 | 4 | |
- 2/10 des halben Tachowertes | 125 | 4 | 1 |
- 1/10 des halben Tachowertes | 150 | 4 | 1 |
(*) soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h betr?gt | |||
Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstrassen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren | |||
- in einer Ein- oder Ausfahrt | 50 | 4 | |
- auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen | 100 | 4 | |
- auf durchgehender Fahrbahn | 150 | 4 | 1 |
Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt | 50 | 2 | |
Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstrassen Fahrzeug geparkt | 40 | 2 | |
Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder der Versuch, wenn dadurch Leib und Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet warden. | 7 | Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von der Strafe absieht. (Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden) | 5 | ||
Sonstige Fälle der Fahrerflucht | 7 | ||
Fahrzeugmängel | |||
KFZ (ausser Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen | 50 | 3 | |
als Halter Inbetriebnahme oder zugelassen | 75 | 3 | |
KFZ oder Anhänger in mangelhaften Zustand (z.B. Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen | 50 | 3 | |
als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen | 75 | 3 | |
An einem Fussgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mässiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fussgängerüberweg überholt | 50 | 4 | |
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten | 50 | 3 | |
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil den | 60 | 3 | |
Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegefurten, gefährdet | |||
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil den Fussgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen | |||
- behindert | 60 | 3 | |
- gefährdet | 75 | 3 | |
Missachtung des Verbotes zur Benutzung von Handys während der Fahrt | |||
- als Kraftfahrzeugführer | 40 | 1 | |
- als Radfahrer | 25 | ||
Ampel bei "Rot" überfahren | 50 | 3 | |
Ampel bei "Rot" überfahren mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | 125 | 4 | 1 |
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" überfahren | 125 | 4 | 1 |
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" mit Gefährdung oder Sachbeschädigung überfahren | 200 | 4 | 1 |
Gegen das Rechtsfahrgebot verstossen | |||
bei Gegenverkehr, beim überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet | 40 | 2 | |
auf Autobahnen oder Kraftfahrtstrassen und dadurch einen anderen behindert | 40 | 2 | |
Als Führer eines kennzeichnungspfl. Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Götern bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeign.Platz zum Parken aufgesucht . | 75 | 3 | |
Sonntagsfahrverbot für LKW: | |||
Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren | 40 | 1 | |
Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet | 200 | 1 | |
überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen | 40 | 1 | |
Zum überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet | 40 | 2 | |
Ausserhalb geschlossener Ortschaft rechts überholt | 50 | 3 | |
überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorganges jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war oder bei unklarer Verkehrslage. | 50 | 3 | |
dabei Verkehrszeichen(VZ 276,277) nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung(VZ 295,296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschr. Fahrtrichtung (VZ 297) nicht gefolgt. | 75 | 4 | |
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | 125 | 4 | 1 |
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet | 50 | 3 | |
Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kf-Strasse Vorfahrt auf der durchgeh. Fahrbahn nicht beachtet | 50 | 3 | |
Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet | 50 | 3 | |
Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet oder Bahnübergang unter Versto? gegen die Wartepflicht in § 19 Abs.2 StVO überquert. | 50 | 3 |