Auszug aus dem Bußgeld und Punktekatalog

Es gibt klare Verkehrsregeln, Sie sollen dafür sorgen, dass niemand behindert, belästigt oder gar gefährdet oder geschädigt wird.

Über besonders unfallträchtige Verstösse und ihre juristischen Folgen - Bussgeld, Geldstrafe, Punkte im Verkehrsregister und Fahrverbot - informiert dieses Angebot.

Dieser Auszug aus dem Bussgeld- und Punktekatalog ist ein Service für den interessierten Verkehrsteilnehmer. Es handelt sich nicht um einen amtlichen Text. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebotes ist ausgeschlossen

Alkoholgehalt im Blut wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen wenn es zu einem Unfall kommt
ab 0,3 Promille 7 Punkte
GOF (*)
Führerscheinentzug (*)
7 Punkte
GOF (*)
Führerscheinentzug (*)
ab 0,5 Promille 4 Punkte
Geldbusse
Fahrverbot (*)
7 Punkte
GOF (*)
Führerscheinentzug (*)
7 Punkte
GOF (*)
SSR (*)
Führerscheinentzug (*)
ab 1,1 Promille 7 Punkte
GOF (*)
SSR (*)
Führerscheinentzug (*)
7 Punkte
GOF (*)
F?hrerscheinentzug (*)
7 Punkte
GOF (*)
SSR(*)
Führerscheinentzug (*)
(*) GOF - Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)
(*) SSR - Schadensersatz, Schmerzensgeld und evtl. Rente an Unfallopfer
(*) Fahrverbot - Fahrverbot (bis 3 Monate)
(*) Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre auf Dauer)

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenkraftwagen oder mit einem anderen Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t überschritten:

Euro Punkte Fahrverbot / Monate
in km/h innerorts ausserorts innerorts ausserorts innerorts ausserorts
bis 10 15 10
11-15 25 20
16-20 35 30
21-25 50 40 1 1
26-30 60 50 3 3
31-40 100 75 3 3 1
41-50 125 100 4 3 1 1
51-60 175 150 4 4 2 1
61-70 300 275 4 4 3 2
?ber 70 425 375 4 4 3 3
Tatbestand Euro Punkte Fahrverbot (Monat)
Mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Strassenkreuzungen, Strasseneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel oder Glatteis) 50 3
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet 40 1
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet 40 2
Beim Abbiegen auf einen Fussgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet 40 2
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 50 2
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h weniger als
- 5/10 des halben Tachowertes 40 1
- 4/10 des halben Tachowertes 50 2
- 3/10 des halben Tachowertes 75 3
- 2/10 des halben Tachowertes 100 4 1 (*)
- 1/10 des halben Tachowertes 125 4 1 (*)
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h weniger als
- 5/10 des halben Tachowertes 50 2
- 4/10 des halben Tachowertes 75 3
- 3/10 des halben Tachowertes 100 4
- 2/10 des halben Tachowertes 125 4 1
- 1/10 des halben Tachowertes 150 4 1
(*) soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h betr?gt
Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstrassen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
- in einer Ein- oder Ausfahrt 50 4
- auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen 100 4
- auf durchgehender Fahrbahn 150 4 1
Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 50 2
Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstrassen Fahrzeug geparkt 40 2
Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder der Versuch, wenn dadurch Leib und Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet warden. 7 Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis
Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von der Strafe absieht. (Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden) 5
Sonstige Fälle der Fahrerflucht 7
Fahrzeugmängel
KFZ (ausser Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen 50 3
als Halter Inbetriebnahme oder zugelassen 75 3
KFZ oder Anhänger in mangelhaften Zustand (z.B. Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen 50 3
als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen 75 3
An einem Fussgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mässiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fussgängerüberweg überholt 50 4
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten 50 3
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil den 60 3
Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegefurten, gefährdet
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil den Fussgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
- behindert 60 3
- gefährdet 75 3
Missachtung des Verbotes zur Benutzung von Handys während der Fahrt
- als Kraftfahrzeugführer 40 1
- als Radfahrer 25
Ampel bei "Rot" überfahren 50 3
Ampel bei "Rot" überfahren mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125 4 1
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" überfahren 125 4 1
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" mit Gefährdung oder Sachbeschädigung überfahren 200 4 1
Gegen das Rechtsfahrgebot verstossen
bei Gegenverkehr, beim überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet 40 2
auf Autobahnen oder Kraftfahrtstrassen und dadurch einen anderen behindert 40 2
Als Führer eines kennzeichnungspfl. Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Götern bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeign.Platz zum Parken aufgesucht . 75 3
Sonntagsfahrverbot für LKW:
Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren 40 1
Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet 200 1
überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen 40 1
Zum überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet 40 2
Ausserhalb geschlossener Ortschaft rechts überholt 50 3
überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorganges jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war oder bei unklarer Verkehrslage. 50 3
dabei Verkehrszeichen(VZ 276,277) nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung(VZ 295,296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschr. Fahrtrichtung (VZ 297) nicht gefolgt. 75 4
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125 4 1
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet 50 3
Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kf-Strasse Vorfahrt auf der durchgeh. Fahrbahn nicht beachtet 50 3
Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet 50 3
Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet oder Bahnübergang unter Versto? gegen die Wartepflicht in § 19 Abs.2 StVO überquert. 50 3