Die Gebrauchtwagengarantie

Inhalte der Gebrauchtwagengarantie

Es lässt sich nicht jeder Pkw versichern: - Gebrauchtwagen dürfen meist nicht älter als neun bis zehn Jahre sein.
Standard: Die Inhalte einer GG sind nicht einheitlich geregelt - sie lässt sich nicht mit einer Garantie für Neuwagen vergleichen.
Garantiepflichtige Schäden müssen vor der Reparatur gemeldet werden. Sie dürfen Ihr Pkw nicht beliebig reparieren lassen.
Nicht abgedeckt werden Schäden:
o aus Unfällen
o durch Verschleiß
o durch unsachgemäße Reparaturen
o durch fahrlässige Handlungen.
Arbeitskosten bei einer notwendigen Reparatur werden in der Regel komplett ersetzt.
Kosten für Ersatzteile meist nur zu einem gewissen Anteil.
Materialkosten nur bis zu einer bestimmten Laufleistung (meist 50.000 Kilometer)vollständig...
Ausgeschlossen wird fast immer die Rücknahme des Pkws oder die nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises.

Umfang der Gebrauchtwagengarantie

Die GG ist nicht durch gesetzliche Regelungen standardisiert, daher gibt es grosse Unterschiede...
Sie sollte folgende Teile umfassen:

Motor: Zylinderblock, Zylinderkopf (mit Kopfdichtung), Kurbelgehäuse, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Zahnriemen bzw. Kette mit Spannrolle, Ölkühler, -wanne, -druckschalter, -filtergehäuse und Schwung- beziehungsweise Antriebsscheibe mit Zahnkranz.
Getriebe: Gehäuse für Schalt- oder Automatikgetriebe, alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler und Hauptmodul für elektronische Getriebeschaltung bei Automatik, Gehäuse für Front-, Heck- oder Allradantrieb einschließlich aller Innenteile.
Kraftübertragung: Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke.
Lenkung: Mechanisches oder hydraulisches Getriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen, elektronische Bauteile der Lenkung.
Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, -regler und -begrenzer, Radbremszylinder.
Hydropneumatik: HD-Pumpe, Druckregler und -speicher, Höhenkorrektor, Federkugel.
Kraftstoffanlage: Elektronische Einspritzanlage mit allen Teilen, Steuergerät, Drosselklappensteuerung, Luftmengenmesser, Einspritzdüsen, Leerlauf-Steuerungsventil und Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Kraftstoffpumpe, Vergaser, Turbolader.
Elektrik: Lichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage mit Zündspule, -transistor und elektronischem Steuergerät, Anlasser, Klimaanlage mit Kompressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer.
Kühlsystem: Kühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe, Kühler für Automatikgetriebe und Visco- beziehungsweise Thermolüfter.
Fahrdynamiksysteme: ABS mit allen wesentlichen Teilen, ASR mit allen wesentlichen Teilen, ASD (automatisches Sperrdifferential) mit allen wesentlichen Teilen, automatischer Vierradantrieb mit allen wesentlichen Teilen, ESP (elektronisches Fahrstabilitäts-Programm) mit allen wesentlichen Teilen.
Sicherheitssysteme: Kontrollsystem für Airbags und Gurtstraffer, serienmäßig gelieferte Wegfahrsperre mit allen wesentlichen Teilen, Zentralverriegelung mit allen wesentlichen Teilen einschließlich Schlössern.
Schäden an Motor und Getriebe werden durch den oft notwendigen Einsatz von modellspezifischen SpezialPkws besonders bei modernen Pkws der höheren Preisklasse schnell sehr teuer. Hier lohnt sich der Abschluss einer GG eher als bei älteren Modellen.

Nützen Sie unsere informative Sicherheitshinweise bei Irem Kauf eines neuen Pkws.

Der Händler

Die GG wird fast ausschließlich von Gebrauchtwagenhändlern angeboten und stellt für diese eine gute Vermarktungshilfe dar.

Vergleichen Sie daher genau:

• Wie hoch ist die Prämie und wie lange die Laufzeit?
• Gibt es Teile, die von der Garantie ausgenommen sind? Ist die Garantie an bestimmte Bedingungen geknüpft? Ist sie auch bei vorgeschriebenen regelmäßigen Inspektionen in einer Vertragswerkstatt und/oder einer Kilometerbeschränkung für Sie sinnvoll?
• Müssen Sie sich, trotz Garantie, an Reparaturkosten beteiligen?
• Sind alle Punkte des Vertrags unmissverständlich? Werden auch alle versicherten Teile im Vertrag aufgeführt?
• Bietet die GG im Relation zum neuen Gewährleistungsrecht wirklich mehr Schutz vor Reparaturen?

Wenn Sie auf eine im Kaufpreis inbegriffene GG verzichten wollen, lassen Sie sich diesen Anteil aus dem Kaufpreis herausrechnen.

Von Privat

Beim Kauf von Privatpersonen wird keine Garantie angeboten. Käufer können einen Defekt nur dann reklamieren, wenn dieser vom Verkäufer vorsätzlich verschwiegen wurde.

Macht das Gewährleistungsrecht eine GG überflüssig?

Das Gewährleistungsrecht bzw. die Sachmängelhaftung betrifft nicht nur Neuwagen, sondern auch Gebrauchte, die bei einem Händler gekauft werden. Die eigentlich zwei Jahre währende Gewährleistungspflicht kann bei GebrauchtPkw aber vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.

Die "geänderte Beweislast" bei Reklamationen erweitert die Rechte des Käufers, tritt ein Schaden innerhalb der ersten sechs Monaten. Der Händler muss in diesem Fall entweder das Gegenteil beweisen oder für Abhilfe sorgen.

Bei Verschleißteile haftet der Händler für den "verbrauchsbedingten Verschleiß" nicht.

Zu Ihrer Sicherheit beim Kauf Ihres gewünschten Pkws, befolgen Sie unsere Hinweise und lesen Sie die Infomaterialien,die unser Mobilest Team für Sie ausgearbeitet hat.

Kauf Pkw bei Mobilest.de!